Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung:
mit monatlichen Beiträgen in eine Sterbegeldversicherung einbezahlen und vorsorgen
Da im Jahr 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde, muss heutzutage jeder Mensch für die finanzielle Absicherung seiner eigenen Beerdigung oder die Kosten für die Bestattung seiner Angehörigen selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Kosten für Pflege- und Heimunterbringung kaum vorherzusehen. Wer mit einer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.
Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung:
- Wie hoch sind die monatlichen Beiträge einer Sterbegeldversicherung?
- Der Beitrag für Ihre Sterbegeldversicherung hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab. Hierbei ist die Versicherungssumme abhängig von Ihren Wünschen, die Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge definiert haben.
2. Was ist eine Sterbegeldversicherung
- Eine Sterbegeldversicherung ist einer Kapitallebensversicherung ähnlich. Allerdings wird im Vergleich zu einer normalen Lebensversicherung nicht für den Lebensabend gespart, sondern es kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.
Für wen kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein?
Eine Sterbegeldversicherung empfiehlt sich vor allem für Menschen im jüngeren Alter. Hier zahlen Sie monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung ein, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen kann dies interessant sein – denn die monatlichen Kosten bleiben vergleichsweise gering. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und die Summe wird nach entsprechender Wartezeit nach Vertragsbeginn ausgezahlt.
Vorteile der Sterbeversicherung
- Entlastung Ihrer Hinterbliebenen
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Über mehrere Jahre in Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
- Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
- Im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
- Deutschlandweite Bestattung möglich
- Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
- Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
- Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
- Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
Quelle: Bundesverband Deutsche Bestatter e.V.